Solltet ihr in der Probezeit auffällig geworden sein
(kein Verwarnungsgeld, sondern Bußgeld oder Geldstrafe),
werdet ihr vom Strassenverkehrsamt oder Amtsgericht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
aufgefordert.
Hierfür habt ihr in der Regel eine Frist von 8-10 Wochen.
In diesem Fall meldet euch bitte so früh es geht zum ASF an, da es erst beginnen darf, wenn die Mindestteilnehmerzahl (6)
erreicht ist.
Ihr werdet dann ca. eine Woche vor Seminarbeginn telefonisch über das genaue Anfangsdatum informiert.
Das ASF besteht aus fünf Teilen:
- Erste Sitzung
- Beobachtungsfahrt
- 2-4 Sitzung
Die Sitzungen sind mit mindestens 135 Minuten veranschlagt.
Der zweite Seminarteil (Beobachtungsfahrt)
dient lediglich als grober Check eurer Fahrfertigkeiten.
Sie ist keine Prüfung, also könnt ihr auch nicht durchfallen.
Nach erfolgreich absolvierter Teilnahme, bekommt ihr von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Diese ist vor!
Ablauf der Frist dem Strassenverkehrsamt vorzulegen.
Ansonsten droht ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Organisatorisches:
- 5 Seminarteile
- Komplettpreis: 199,-€
- Teilnehmerzahl: 6-12
- Zeitrahmen: 2-4 Wochen