Einspurige Kraftfahrzeuge bis 50ccm und 45km/h
Mindestalter 16 Jahre
Einspurige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und 15PS
Mindestalter 16 Jahre
Einspurige Kraftfahrzeuge bis 48PS
Mindestalter 18 Jahre
Einspurige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter bei Aufstieg 20 Jahre
Bei Erweiterung oder Direkteinstieg Mindestalter 24 Jahre
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t
Mindestalter 17 Jahre
Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t plus Anhänger bis 3,5t
Mindestalter 17 Jahre
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, solo bis 40km/h, mit Anhänger bis 25km/h
Mindestalter 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
Um euch die nötigen Kenntnisse zur Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln, schreibt der Gesetzgeber eine theoretische Ausbildung vor.
Diese findet in jedem unserer 2 Standorte, als Kurssystem, z.B. für die Klasse B, innerhalb von 7 Ausbildungstagen statt.
Hier findet ihr eine Auflistung der geforderten Mindeststunden.
Mindeststunden Ersterteilung
Mindeststunden Erweiterung
Praktische Ausbildung
Zum Vermitteln der nötigen Fähigkeiten ist eine hinreichende praktische Grundausbildung vorgeschrieben, diese darf 8 - 10 Fahrstunden à 45 Minuten nicht unterschreiten.
Im Anschluß kommt die Stufe der Sonderfahrten.
Mindeststunden Sonderfahrten Ersterteilung
Mindeststunden Sonderfahrten Erweiterung
Unsere Erfahrung
Nach Abschluß der schulischen Ausbildung und der bestandenen Fachkundeprüfungen, könnt ihr in der Fahrschule Fischer in Neuss euer Praktikum absolvieren.
Die Fahrschule Fischer in Neuss steht für ein motiviertes Team mit 21-jähriger Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern.
Unser Ziel ist eine qualifizierte und hochwertige Ausbildung angehender Fahrlehrer.
Dafür werden in unserem Hause ausschließlich Ausbilder mit hoher Qualifikation und sozialem Engagement eingesetzt.
Jeder Fahrlehreranwärter erhält bei uns selbstverständlich ein eigenes Fahrzeug und einen eigenen Pool an Fahrschülern, das ganze bei überdurschnittlich hoher Bezahlung.
Aber nicht nur die fachliche und sachliche Ausbildung unserer Fahrlehreranwärter spielt für uns eine tragende Rolle, sondern auch der soziale und freundschaftliche Umgang ist eines unserer Ziele.
Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung:
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistig und körperlich geeignet
- Fachlich und pädagogisch geeignet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässigerscheinen lassen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
- Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER